
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und unsere Antworten.
Was genau ist eine erziehungsbeauftragte Person?
- Die/Der Erziehungsbeauftragte ist eine volljährige Person, die nachweislich (siehe Link „Erziehungsauftrag“) mit der altersgemäßen Aufsicht eines Kindes beauftragt wird und dieses während einer Kinovorstellung begleitet.
In welchen Fällen ist eine erziehungsbeauftragte Person notwendig?
- Wenn ein beispielsweise 16-Jähriger in eine Kinovorstellung (FSK 16) möchte, die allerdings erst nach 24:00 Uhr endet. In dem Fall darf er/sie die Vorstellung nur besuchen, wenn entweder die Eltern oder eine erziehungsbeauftragte Person ihn/sie begleitet.
- Diese Übertragung gilt nur für die zeitliche Begrenzung gemäß Jugendschutzgesetz, nicht für die FSK-Regelung.
Der Film ist ab FSK 12, und das Kind ist 10 Jahre alt und in Begleitung einer älteren Person. Darf dieses Kind diese Vorstellung besuchen?
- Nein, darf es nicht. Die Parental-Guidance-Regelung könnte hier zwar zum Einsatz kommen, aber die Person ist kein Elternteil, also nicht personensorgeberechtigt. Das heißt, auch Großeltern, Nachbarn etc. sind NICHT personensorgeberechtigt.
- Kinofilme mit dieser Regelung sind in unserem Programm mit 6+ markiert.
Der Film ist ab FSK 12 und beginnt um 23:00 Uhr. Eine Person ist 17 Jahre alt, die Begleitung dagegen ist schon 19 Jahre alt. Darf diese Person die Spätvorstellung mit dem 18+-Begleiter besuchen?
- Ja, wenn die Eltern der Begleitung der 17-jährigen Person die ERZIEHUNGSBEAUFTRAGUNG deutlich und ausdrücklich dokumentiert (siehe Link „Erziehungsauftrag“) und mitgegeben haben.
Müssen Kinobetreiber das Alter der Zuschauer kontrollieren?
- Ja, die Kinobetreiber sind verpflichtet, im Zweifelsfall das Alter mittels Personal- oder Schülerausweis zu überprüfen bzw. Sorge dafür zu tragen, dass die Altersgrenzen eingehalten werden. Ein Gewerbetreibender, der das Jugendschutzgesetz nicht einhält, kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € oder unter Umständen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belangt werden.
Müssen Kinowerbung und Trailer auch geprüft werden?
- Ja, denn das Jugendschutzgesetz (JUSchG) schreibt vor, dass jeder Werbefilm und jeder Trailer auf seine mögliche beeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche hin überprüft werden muss und kein Produkt des Vorprogramms eine höhere Alterskennzeichnung haben darf als der Hauptfilm.
Wo steht geschrieben, dass die FSK für Kinobetreiber bindend ist?
- Im Jugendschutzgesetz §11 Filmveranstaltungen: PDF öffnen
- Mit dem vorliegenden Ratgeber möchte CinemaxX seiner Aufsichts- und Sorgfaltspflicht im Falle einer polizeilichen Kontrolle durch die Polizeibehörden oder das zuständige Ordnungsamt jederzeit nachkommen.
Warum darf ich als Elternteil nicht bestimmen, in welchen Film mein Kind gehen darf?
- Durch das Jugendschutzgesetz und die FSK-Regelung entzieht der Gesetzgeber den Eltern die Verantwortung, wenn es um öffentliche Veranstaltungen wie zum Beispiel einen Kinobesuch geht. Das Kino muss sich also an diese gesetzlichen Vorgaben halten und kann, treffender darf hier keine Ausnahmen machen.
Darf ich mein Kind mit in einen Film nehmen, der nicht für sein Alter freigegeben ist (außerhalb der Parental-Guidance-Regelung)?
- Nein, das Gesetz sieht keine anderen Ausnahmeregelungen als die „6+-Regelung“ vor.
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