Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kinobesuch

Wir freuen uns, Sie zu einem Kinobesuch bei uns begrüßen zu können. Für Ihren Besuch und den Erwerb von Kinotickets oder Gutscheinen in den CinemaxX-Filmtheatern gelten einige Regeln, die Sie der nachstehenden Darstellung entnehmen können.

§ 1 Wofür gelten die Besuchsbedingungen?

(1) Diese Allgemeinen Bedingungen für Ihren Kinobesuch (kurz „Besuchsbedingungen“) gelten für den Kauf, den Erwerb sowie für die Verwendung von Tickets und Gutscheinen für die unter § 10 näher bezeichneten Filmtheater der CinemaxX Gruppe (nachfolgend „CinemaxX-Filmtheater“)

(2) Diese Besuchsbedingungen gelten ergänzend, wenn Sie Ihr Kinoticket über das Internet, für die außerdem die jeweiligen bei Bestellung akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, gekauft haben. 

§ 2 Mit wem und wie schließen Sie einen Vertrag?

(1) Verträge über den Erwerb von Kinotickets oder Gutscheinen für ein CinemaxX-Filmtheater kommen mit der Gesellschaft zustande, die das jeweilige CinemaxX-Filmtheater betreibt (im Folgenden auch „CinemaxX“). Die einzelnen Betreibergesellschaften der CinemaxX-Filmtheater sind in § 10 dieser Besuchsbedingungen aufgeführt

(2) Bei Erwerb der Tickets oder Gutscheine an einer Kartenkasse kommt der Kinoeintrittsvertrag bzw. der Gutscheinkaufvertrag durch Entgegennahme der Tickets bzw. des Gutscheins an der Kinokasse zustande, bei Erwerb eines Tickets an den CinemaxXTicketautomaten durch Auswurf der Tickets aus dem Automaten, wenn der Vertragsschluss nicht bereits vorher elektronisch erfolgt ist. Dies gilt gleichermaßen für Ticketerwerbe gegen Bezahlung, gegen Aushändigung von Gutscheinen oder Freikarten, gegen Vorlage anderweitiger Erwerbsberechtigungen wie etwa Jahreskarten, Gold- und SilverCards, Betriebsausweisen sowie für Ticketerwerbe mit freiem Eintritt.

§ 3 In welchen Fällen und wie können Tickets zurückgegeben werden?

(1) Mit Erwerb der Kinotickets entsteht zwischen Ihnen und CinemaxX ein verbindlicher Vertrag. CinemaxX ist berechtigt, aus Kulanz und im eigenen Ermessen Kinotickets bis zum Beginn der jeweiligen Vorstellung zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Ein Anspruch auf Rückgabe des Kinotickets besteht nur dann, wenn die Vorführung nicht stattfindet, vor dem Abspann abgebrochen wird oder soweit der nachfolgende Absatz ein Rückgaberecht vorsieht. 

(2) CinemaxX behält sich geringfügige Verschiebungen der Anfangszeiten und Änderungen des Kinosaals vor. Änderungen des Kinosaals sind ausgeschlossen, wenn die saalgebundenen Sonderleistungen MaxXimum Motion, Premium Seats, First Class oder vergleichbare Sonderleistungen vereinbart sind, soweit nicht die jeweilige Sonderleistung in einem anderen Saal angeboten und die Vorstellung in diesen Saal verlegt wird. Im Fall von Verschiebungen und Änderungen behalten Tickets ihre Gültigkeit, gegebenenfalls werden neue Plätze zugewiesen. Eine Rückgabe von Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verschiebungen von mehr als 30 Minuten möglich.

(3) Liegen die Voraussetzungen eines Rückgaberechts vor, erfolgen Rückerstattungen nur gegen Vorlage des Originalkinotickets und – soweit kein Rückgaberecht wegen eines vorzeitigen Abbruchs der Vorführung vorliegt – nur vor Vorstellungsbeginn. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Eine Erstattung des gezahlten Kaufpreises erfolgt ausschließlich in der Form der vorherigen Bezahlung. CinemaxX ist berechtigt, soweit infolge Kartenzahlung möglich, die Identität von ursprünglichem Ticketerwerber und Rückgebendem anhand von amtlichen Ausweisdokumenten zu prüfen. Die Rückerstattung ist bei fehlendem Nachweis der Identität, den der Kinobesucher durch amtliche Ausweispapiere oder andere geeignete Mittel zu erbringen berechtigt ist, aus Gründen der Missbrauchsprävention ausgeschlossen.

§ 4 Welche allgemeinen Rechte und Pflichten gelten im Kino?

(1) Zum Besuch einer Vorstellung müssen Sie für die gesamte Dauer des Besuchs im Besitz eines gültigen Kinotickets sein. Bei Zutritt zu einer Vorstellung in einen CinemaxX-Filmtheater ohne gültiges Kinoticket wird ein erhöhtes Eintrittsgeld in Höhe von 30,00 EUR erhoben.

(2) Zum Schutz der Kinder ist Personen unter drei Jahren der Zutritt zu Kino-Vorstellungen nicht gestattet. Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson gestattet. Die Begleitperson ist zur ständigen Beaufsichtigung des Kindes verpflichtet. Die KlexXi-Rutsche, die KlexXi-Kinderkiste und vergleichbare Einrichtungen werden auf eigene Gefahr benutzt. Die an den Geräten aushängenden Gebrauchsanweisungen sind unbedingt zu beachten. Eltern und Begleitpersonen haben hierauf für die von ihnen beaufsichtigten Kinder Acht zu geben. CinemaxX verantwortet nicht die Beaufsichtigung spielender Kinder.

(3) Kinder und Jugendliche erhalten nur Zutritt zu Filmvorführungen, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden und zu den rechtlich vorgesehenen Zeiten beendet sind. Es ist nicht erlaubt, Kinder in Filme mit einer ungeeigneten FSK-Freigabe mitzunehmen. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz und die Altersfreigabe unserer Filme sind im Foyer des jeweiligen CinemaxX-Filmtheaters ausgehängt. Bestehen Zweifel über das Alter, ist CinemaxX verpflichtet und berechtigt, das Alter des Kinobesuchers zu überprüfen. Bei fehlendem Altersnachweis ist der Zutritt ausgeschlossen.  

(4) Die Theaterleitung und die Mitarbeiter üben das Hausrecht im jeweiligen CinemaxX-Filmtheater aus. Im Interesse der Sicherheit sind Sie verpflichtet, bei Gefahr den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Fluchtwege sind frei zu halten.

(5) Stark alkoholisierte oder anderweitig berauschte Besucher sind nicht berechtigt, CinemaxX-Filmtheater zu betreten oder sich darin aufzuhalten und können des Hauses verwiesen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.

(6) Jedes Ticket berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf dem Ticket aufgeführten Vorstellung(en). 

(7) Kommerzielle, künstlerische oder sportliche Aktivitäten sind im und am Kinosaal sowie in allen CinemaxX-Filmtheatern nur nach Zustimmung von CinemaxX gestattet. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und sonstigen Spiel- und Sportgeräten ist in allen CinemaxX-Filmtheatern untersagt. Ab Vorstellungsbeginn sind Mobiltelefone auszuschalten. Störungen sind ebenso zu unterlassen wie die Belästigung oder Diskriminierung anderer Gäste oder des Personals. 

(8) Erhebliche und schuldhafte Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen sowie §§ 4, 5 oder 6 dieser Besuchsbedingungen können mit einem Verweis aus dem jeweiligen CinemaxX-Filmtheater ohne Erstattung des Eintrittspreises und mit Hausverbot geahndet werden.

(9) CinemaxX kann den Zutritt insbesondere dann verweigern, wenn der Aufdruck auf den Karten manipuliert oder beschädigt wurde, soweit dies nicht von CinemaxX zu vertreten ist.

(10) In allen CinemaxX-Filmtheatern herrscht Rauchverbot. Auch der Konsum elektronischer Zigaretten und ähnlicher Ersatzstoffe ist untersagt.

(11) Die Schließfächer in den CinemaxX-Filmtheater sind nach dem Besuch umgehend zu leeren und können andernfalls von CinemaxX ausgeräumt werden. CinemaxX trifft keine Aufbewahrungspflicht für nicht wieder mitgenommene Gegenstände. Geld, Schmuck, Uhren, Schlüssel, Mobiltelefone oder vergleichbare Gegenstände dürfen nicht in die Schließfächer eingeschlossen werden.  

§ 5 Was dürfen Sie nicht mit ins Kino nehmen?

(1) Taschen, Koffer, Rucksäcke und ähnliche Behältnisse dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit in den Kinosaal genommen werden und können gegebenenfalls in die dafür vorgesehenen Schließfächer eingeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt für Handtaschen und kleine Umhänge- oder Handgelenktaschen.

(2) Die Mitnahme von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. 

(3) Die Mitnahme von sperrigen oder gefährlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und gefährlichen Werkzeugen, Sprühdosen, Lärminstrumenten, Laserstiften, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Tieren – mit Ausnahme solcher, die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind – ist nicht gestattet. 

(4) Die Mitnahme von Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten ist mit Ausnahme von Mobiltelefonen nicht gestattet.

§ 6 Sind Ton- und/oder Bildaufnahmen im Kino verboten?

(1) Es ist nicht gestattet, Ton-, Bild-, oder Filmaufnahmen der Filmvorführungen oder der Kinoräumlichkeiten zu erstellen oder solche Aufnahmen ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.  

(2) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das vorgenannte Verbot im Hinblick auf Filmvorführungen kann CinemaxX die Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 1.000,00 EUR verlangen. Die konkrete Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach dem Gewicht des Verstoßes. Bei der Bestimmung des Gewichts werden die Art des Verstoßes (insbesondere, ob Aufnahmen hergestellt oder diese auch übertragen oder verbreitet wurden oder lediglich ein Dritter bei diesen Handlung unterstützt wurde) und der Umfang (insbesondere die Länge der hergestellten und/oder verbreiteten Aufnahmen und das Medium, über das die Aufnahmen verbreitet wurden) berücksichtigt. 

§ 7 Welche Haftungsbeschränkungen gelten?

(1) Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Ticketkauf und/oder Kinobesuch sind - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit CinemaxX oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 

(2) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die Erreichung des Ziels des Vertrages erforderlich ist oder die eine Durchführung des Vertrages erst ermöglichen.

§ 8 Welche Bedingungen gelten für Gutscheinkäufe

(1) Gutscheine sind nur in den in § 10 genannten CinemaxX-Filmtheatern gültig und einlösbar.

(2) Gutscheine für Kinotickets berechtigen zum Erwerb von (je nach Gutscheinart) 2D-, 3D oder anderweitigen Tickets (etwa METTickets) im auf dem Gutschein angegebenen Umfang einschließlich Film-, Logen- und Reservierungszuschlag, nicht aber Premiumoder VIP-Seats-Zuschlag. Gutscheine für Kinotickets berechtigten nicht zum Einlass in Vorstellungen (i) im Rahmen von Filmfesten,(ii) im Rahmen von privaten Sonderveranstaltungen Dritter (z.B. Kongresse, Firmenevents, etc.), (iii) in First-Class-Sälen, (iv) auf MaxXimum Motion, VIP- oder Premium Seats oder in (v) Alternative-Content-Vorstellungen wie insbesondere Konzert- oder Ballettvorstellungen, Live-Übertragungen, Sport-, Musik- oder Kunstdokumentationen, Vorstellungen mit Künstlerpräsenz im Kino und andere Vorstellungen mit vergleichbaren Rahmenbedingungen, Techniken oder Inhalten.

(3) Gutscheine für Gastronomieprodukte können nur eingelöst werden, wenn das jeweilige Gastronomieprodukt im jeweiligen Kino verfügbar ist. Insbesondere im Holi in Hamburg ist das Gastronomieangebot eingeschränkt. Ein Anspruch auf Einlösung gegen ein anderes Produkt besteht in diesem Fall nicht. 

(4) Gutscheine können nicht gegen Bargeld umgetauscht werden.

§ 9 Welche Bedingungen gelten für die Inanspruchnahme von Ermäßigungen?

Der Erwerb von ermäßigten Kinotickets und der Zutritt mit ermäßigten Tickets sind nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Nachträgliche Erstattungen sind ausgeschlossen.  

§ 10 Welche Gesellschaften betreiben die CinemaxX-Filmtheater?

Die CinemaxX-Filmtheater in Bielefeld, Bremen, Dresden, Essen, Freiburg, Göttingen, Hamm (bis 16.04.2023), Halle, Hamburg-Harburg, Hamburg Wandsbek, Heilbronn, Kiel, Offenbach, Oldenburg, Regensburg,Sindelfingen, Stuttgart (Liederhalle und SI-Centrum), Trier, Wolfsburg und Wuppertal werden von der CinemaxX Entertainment GmbH & Co. KG, Valentinskamp 18-20, 20354 Hamburg betrieben. Die CinemaxX-Filmtheater in Augsburg, Krefeld, Würzburg, Berlin und München sowie das Holi in Hamburg von der CinemaxX Movietainment GmbH, Valentinskamp 18-20, 20354 Hamburg betrieben.
Die CinemaxX-Filmtheater in Magdeburg, Mülheim und Hamburg-Dammtor werden von der CinemaxX Cinetainment GmbH, Valentinskamp 18- 20, 20354 Hamburg betrieben.
Das CinemaxX-Filmtheater in Hannover wird von der CinemaxX MaxXtainment GmbH, Valentinskamp 18-20, 20354 Hamburg betrieben.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, soweit es sich nicht um gegenseitig voneinander abhängige Forderungen handelt. Für Verbraucher gelten diese Beschränkungen nicht.

(2) Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Andere Sprachen stehen für den Vertragsschluss nicht zur Verfügung.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hamburg.

(5) CinemaxX ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) teilzunehmen.

(6) Soweit einzelne Bestimmungen der Besuchsbedingungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand: August 2023