FSK & Jugendschutz

Welche Filme darf ich im Kino sehen und wann muss ich wieder zu Hause sein?

Die FSK

Die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) hat sich die Filmwirtschaft auferlegt, um selbst freiwillig Filme und sonstige Bildträger auf ihren Inhalt zu prüfen und im Anschluss eine rechtlich bindende Jugendfreigabe zu erstellen. Die FSK Bewertung ist also keine Empfehlung für Besucher*innen, sondern gesetzlich festgehalten. Wir müssen uns entsprechend an die auf dieser Seite aufgeführten Richtlinien halten. 

Altersnachweis

Trage bitte immer einen Altersnachweis bei dir, um bei möglichen Kontrollen dein Alter nachweisen  zu können. Wenn du mit Kindern einen Film schauen möchtest, sollten auch sie einen entsprechenden Nachweis haben, auch wenn der Film als FSK 0 ausgeschrieben ist. Mehr dazu im folgenden Abschnitt „Besucher im Alter von 0 bis 2 Jahren“.


Besucher im Alter von 0 bis 2 Jahren

Kino ist etwas für Groß und Klein! Allerdings liegen uns euer Schutz und die Gesundheit am Herzen. Deshalb ist der Besuch im CinemaxX für Kinder unter 3 Jahren nicht erlaubt. Diese Regelung findest du in Punkt 4.2 der CinemaxX Besuchsbedingungen

 

Besucher im Alter von 3 bis 5 Jahren

Geeignete Filme: FSK 0

Kindern unter sechs Jahren ist der Zutritt nur gestattet, wenn eine personensorgeberechtigte Person (z.B. Eltern) oder eine erziehungsberechtigte Person (ab 18 Jahren) das Kind begleitet. Erziehungsberechtigt ist, wer durch eine personensorgeberechtigte Person durch einen ausgefüllten Erziehungsauftrag als erziehungsbeauftragte Person (Personen ab 18 Jahren) benannt wird. Ein Erziehungsauftragsformular zum Download findest du unten auf dieser Seite.

Die entsprechende Altersfreigabe der Filme bleibt dennoch bindend!

 

Besucher im Alter von 6 bis 13 Jahren

Geeignete Filme: FSK 0, FSK 6, FSK 12*

*Haben Filme die Kennzeichnung "Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person oder erziehungsbeauftragten Person (Personen ab 18 Jahren) begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu, die - außer durch das Familiengericht - nicht übertragen werden kann. Erziehungsberechtigt ist, wer von einer personensorgeberechtigten Person (z.B. Eltern) durch einen ausgefüllten Erziehungsauftrag als erziehungsbeauftragte Person (Personen ab 18 Jahren) benannt wird. Ein Erziehungsauftragsformular zum Download findest du unten auf dieser Seite.

Besuch der Kinoveranstaltung nur bis 20:00 Uhr (Filmende)
Vorprogramm (ca. 30 Minuten) + Filmlänge + ggf. Pause (ca. 15 Minuten)

Diese zeitliche Begrenzung kann aufgehoben werden, wenn eine personensorgeberechtigte Person (z. B. Eltern) oder eine erziehungsberechtigte Person (ab 18 Jahren) das Kind begleitet. Erziehungsberechtigt ist, wer von einer personensorgeberechtigten Person (z.B. Eltern) durch einen ausgefüllten Erziehungsauftrag als erziehungsbeauftragte Person (Personen ab 18 Jahren) benannt wird. Ein Erziehungsauftragsformular zum Download findest du unten auf dieser Seite.

Die entsprechende Altersfreigabe der Filme bleibt dennoch bindend!

 

Besucher im Alter von 14 bis 15 Jahren

Geeignete Filme:FSK 0, FSK 6, FSK 12

Besuch der Kinoveranstaltung nur bis 22:00 Uhr (Filmende)
Vorprogramm (ca. 30 Minuten) + Filmlänge + ggf. Pause (ca. 15 Minuten)

Diese zeitliche Begrenzung kann aufgehoben werden, wenn eine personensorgeberechtigte Person (z. B. Eltern) oder eine erziehungsberechtigte Person (ab 18 Jahren) das Kind begleitet. Erziehungsberechtigt ist, wer von einer personensorgeberechtigten Person (z.B. Eltern) durch einen ausgefüllten Erziehungsauftrag als erziehungsbeauftragte Person (Personen ab 18 Jahren) benannt wird. Ein Erziehungsauftragsformular zum Download findest du unten auf dieser Seite.

Die entsprechende Altersfreigabe der Filme bleibt dennoch bindend!

 

Besucher im Alter von 16 bis 17 Jahren

Geeignete Filme: FSK 0, FSK 6, FSK 12, FSK 16

Besuch der Kinoveranstaltung nur bis 24:00 Uhr (Filmende)
Vorprogramm (ca. 30 Minuten) + Filmlänge + ggf. Pause (ca. 15 Minuten)

Diese zeitliche Begrenzung kann aufgehoben werden, wenn eine personensorgeberechtigte Person (z. B. Eltern) oder eine erziehungsberechtigte Person (ab 18 Jahren) das Kind begleitet. Erziehungsberechtigt ist, wer von einer personensorgeberechtigten Person (z.B. Eltern) durch einen ausgefüllten Erziehungsauftrag als erziehungsbeauftragte Person (Personen ab 18 Jahren) benannt wird. Ein Erziehungsauftragsformular zum Download findest du unten auf dieser Seite.

Die entsprechende Altersfreigabe der Filme bleibt dennoch bindend!

 

Besucher ab 18 Jahren

Geeignete Filme: FSK 0, FSK 6, FSK 12, FSK 16, FSK 18

Besuch der Kinoveranstaltung unbegrenzt möglich
Vorprogramm (ca. 30 Minuten) + Filmlänge + ggf. Pause (ca. 15 Minuten)

FSK ?

Die Vergabe der FSK erfolgt nicht durch CinemaxX. Ein Fragezeichen setzen wir dann, wenn der Film (noch) nicht offiziell geprüft ist. Ohne diese Prüfung können wir nur Personen ab 18 Jahren Zutritt zu dem Film zu gewähren. Erreicht uns die Info zu einer Prüfung, ändern wir diese Daten in unserer Datenbank und veröffentlichen dies auf der Website.